Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen LeadFlow FP UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „LeadFlow“ oder „Anbieter“) und Immobilienmaklerinnen und -maklern sowie sonstigen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform LeadFlow.

(2) LeadFlow richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Bereitstellung einer webbasierten Plattform zur Erfassung, Qualifizierung, Verwaltung und Kommunikation mit Immobilien-Interessenten („Leads“) sowie zugehöriger Verwaltungsfunktionen (Objektverwaltung, Terminplanung, Bestandskunden- und Wartelistenverwaltung). Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gebuchten Tarifstufe gemäß § 4.

(4) Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, LeadFlow stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden, die Auswahl einer Tarifstufe und die Bestätigung durch LeadFlow (automatisiert per E-Mail bzw. durch Freischaltung des Zugangs) zustande.

(3) Voraussetzung für die Nutzung ist die Verifizierung der vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse sowie die Annahme des Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO (siehe § 8).

§ 3 Leistungsumfang, Verfügbarkeit

(1) LeadFlow stellt die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen der gebuchten Tarifstufe.

(2) LeadFlow ist bestrebt, eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,0% im Jahresmittel zu gewährleisten. Ausgenommen hiervon sind Zeiten planmäßiger Wartung (mit angemessener Vorankündigung) sowie Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von LeadFlow beruhen (z.B. Ausfälle von Vorleister-Diensten, höhere Gewalt, DDoS-Angriffe).

(3) LeadFlow ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Kernleistungsumfang der gebuchten Tarifstufe nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(4) LeadFlow stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit eine persönliche E-Mail-Adresse unter einer Domain von LeadFlow zur Verfügung (LeadFlow-Adresse). Sie ist nicht übertragbar und wird mit Vertragsende deaktiviert; eingehende Nachrichten werden danach nicht mehr angenommen.

(5) Der Versand über die Plattform unterliegt technischen Tageskontingenten des E-Mail-Dienstleisters. Wird ein Kontingent erreicht, kann LeadFlow den Versand von Antworten an Interessenten auf den Folgetag verschieben; System-E-Mails (z. B. Bestätigungscodes) haben Vorrang. Der Kunde wird hierüber in der Plattform informiert.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preise der gewählten Tarifstufe:

  • Starter: 199 € / Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer — bis zu 10 aktive Objekte
  • Growth: 399 € / Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer — bis zu 30 aktive Objekte
  • Dominance: 799 € / Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer — bis zu 100 aktive Objekte

Für mehr als 100 aktive Objekte (Enterprise) gelten individuell vereinbarte Konditionen. Alle Leads sind im jeweiligen Tarif enthalten; es gilt Abs. 6.

(2) Zusätzlich zum monatlichen Tarif gemäß Abs. 1 fällt bei Vertragsbeginn einmalig eine Integrationspauschale von 249 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für die Ersteinrichtung (u.a. Postfach-Anbindung, initiale Objektdaten-Übernahme) an. Der Kunde kann die Integrationspauschale bei Vertragsschluss abwählen, wenn er die Ersteinrichtung eigenständig vornimmt.

(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Mit Abschluss der Zahlung erklärt sich der Kunde mit den Nutzungsbedingungen von Stripe einverstanden.

(4) LeadFlow ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für zukünftige Abrechnungsperioden anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen und nutzt er die Plattform nach Wirksamwerden der Preisanpassung weiter, gilt dies als Zustimmung.

(5) Das Kontingent gemäß Abs. 1 bezieht sich auf die gleichzeitig aktiven Objekte des Kunden. Aktiv ist ein Objekt, das in der Plattform als verfügbar geführt und nicht als verkauft gekennzeichnet ist; als reserviert gekennzeichnete Objekte zählen mit, ein Bauprojekt mit mehreren Einheiten zählt als ein Objekt. Ist das Kontingent ausgeschöpft, werden weitere Objekte inaktiv angelegt und erst nach Freiwerden eines Platzes oder Erweiterung des Kontingents bei der Bearbeitung von Anfragen berücksichtigt. In den Tarifen Starter und Growth kann der Kunde einzelne Zusatz-Objekte zu je 24,90 € / Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer hinzubuchen, im Tarif Starter bis zu 8 und im Tarif Growth bis zu 16. Zusatz-Objekte werden mit dem monatlichen Tarif abgerechnet; Buchungen und Abbestellungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums werden zeitanteilig verrechnet.

(6) Alle Leads sind im gebuchten Tarif enthalten, soweit die Nutzung dem üblichen Geschäftsbetrieb eines Immobilienunternehmens mit der gebuchten Zahl aktiver Objekte entspricht (Fair Use). Liegt das Anfragevolumen je Objekt dauerhaft deutlich darüber, nimmt LeadFlow mit dem Kunden Kontakt auf, um eine passende Tarifstufe zu vereinbaren; eine Sperrung oder nachträgliche Berechnung erfolgt nicht ohne vorherige Vereinbarung.

(7) Kunden, die bis zum 26.10.2026 über das Anfrage-Formular auf anfrage.leadflow-immobilien.de mit LeadFlow in Kontakt getreten sind (das Absenden des Formulars genügt; eine Bestätigung der E-Mail-Adresse ist für die Qualifizierung nicht erforderlich), qualifizieren sich für den Gründungsrabatt. Schließen sie im Rahmen der Gründungsrabatt-Aktion einen Vertrag ab, erhalten sie für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsbeginn einen Nachlass von 30 % auf den monatlichen Grundpreis der gebuchten Tarifstufe gemäß Abs. 1. Nach Ablauf dieser 6 Monate gilt automatisch der reguläre, ungeminderte Preis der gebuchten Tarifstufe, ohne dass es einer gesonderten Erklärung oder Kündigung bedarf. Der Nachlass gilt nicht für die Integrationspauschale gemäß Abs. 2 und nicht für Zusatz-Objekte gemäß Abs. 5.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnungsperiode, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

(2) Der Vertrag ist monatlich kündbar; es besteht keine Mindestlaufzeit. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode in Textform oder über die im Kundenkonto bereitgestellte Kündigungsfunktion kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für LeadFlow insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als 30 Tagen in Verzug ist oder die Plattform vertragswidrig nutzt (§ 6).

(4) Nach Beendigung des Vertrags wird der Zugang zur Plattform gesperrt. Für die Löschung bzw. Rückgabe der verarbeiteten Daten gilt § 8 sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und LeadFlow unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch seines Zugangs bestehen.

(2) Der Kunde ist im Verhältnis zu den von ihm über die Plattform verarbeiteten Interessenten- und Kundendaten datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. LeadFlow verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag des Kunden gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 8).

(3) Der Kunde darf die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen, insbesondere nicht zum Versand unerwünschter Werbung (Spam) ohne die dafür erforderliche Einwilligung der Empfänger.

(4) Nutzt der Kunde die Funktion „Mit eigener Adresse senden“, sichert er zu, über die angegebene Domain verfügungsberechtigt zu sein und die dafür nötigen DNS-Einträge selbst oder durch Beauftragte vorzunehmen. Für Inhalt und Rechtmäßigkeit der in seinem Namen versandten Nachrichten bleibt der Kunde verantwortlich; § 7 bleibt unberührt.

§ 7 Haftung

(1) LeadFlow haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LeadFlow, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Rahmen einer etwaig übernommenen Garantie und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet LeadFlow bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütungen.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von LeadFlow ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit zwingendes Datenschutzrecht (insb. Art. 82 DSGVO) eine Haftungsbegrenzung nicht zulässt.

(5) Von der Plattform automatisiert erzeugte Inhalte — insbesondere Qualifizierungs-Einstufungen von Leads und vorformulierte Antwortentwürfe — sind unverbindliche Vorschläge. Sie werden dem Kunden vor Versand zur Prüfung vorgelegt und erst nach dessen aktiver Freigabe verwendet bzw. versendet. Für Inhalt und Richtigkeit der letztlich versendeten Kommunikation sowie für die darauf gestützten Entscheidungen trägt der Kunde durch seine Freigabe die Verantwortung; LeadFlow haftet insoweit nur nach Maßgabe der Abs. 1–4.

§ 8 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) LeadFlow verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

(2) Soweit LeadFlow im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von dessen Interessenten und Kunden verarbeitet (insbesondere Lead-Daten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab, der als Anlage bzw. unter leadflow-immobilien.de/avv bereitgestellt wird und Bestandteil dieses Vertrags ist.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die er LeadFlow zur Verarbeitung im Auftrag übermittelt oder zugänglich macht, rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorliegen.

§ 9 Änderung dieser AGB

LeadFlow ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Veitshöchheim.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist.

Stand: 16.10.2026